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Recht §

der rechtliche Hintergrund - darf man von Tür zu Tür gehen?

Wir von halloween.at haben uns auch mit dem rechtlichem Hintergrund beschäftigt! Müssen Eltern um Ihre Kindern bangen, wenn diese von Tür zu Tür gehen? Ist dies in Österreich erlaubt? Wie sieht es da mit den Jugendschutzbestimmungen aus? Hausieren?

Vielen Dank an den D.A.S. (Rechtsservice) welcher unsere Fragen beantworten konnte!

Unter dem Begriff "Hausieren" ist das gewerbsmäßige Feilbieten von Waren von Haus zu Haus oder auch das Betteln zu verstehen. Das auch mittlerweile in Österreich zum Brauchtum gewordene Halloween-Treiben ist grundsätzlich nicht dem Tatbestand des Hausierens gleichzusetzen.

MausBei den Gebräuchen des Halloweenfests, vor allem bei dem Herumziehen der Kinder und Jugendlichen sind die jeweiligen Landesgesetze der Bundesländer (Jugendschutzgesetze) zu beachten. Zum Beispiel bestimmt das Wiener Jugendschutzgesetz 2002 für Personen, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, die Pflicht einen Lichtbildausweis vorweisen zu können.
Der Aufenthalt an allgemein zugänglichen Orten und der Besuch vonöffentlichen Veranstaltungen ist jungen Menschen bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres nur in der Zeit von 5 Uhr bis 22 Uhr erlaubt. Vom vollendeten 14. bis zum vollendeten 16. Lebensjahr nur in der Zeit von 5 Uhr bis 1 Uhr. Außerhalb dieser Zeiten dürfen Jugendliche bis zum vollendeten 16. Lebensjahr sich nur mit einer Begleitperson an oben genannten Orten aufhalten oder muss ein rechtfertigender Grund (wie zum Beispiel, Heimweg) vorliegen. Bei Zuwiderhandeln können die jungen Menschen, die Erziehungsberechtigten und auch allfällige Begleitpersonen, sowie Unternehmer und Veranstalter bestraft werden. In Betracht kommt eine allfällige Verwarnung, eine Ladung zum Jugendamt zu einem Beratungs- und Informationsgespräch oder eine Geldstrafe.
Weiters ist zu beachten, dass Jugendliche ab dem 14. Lebensjahr strafmündig sind und für Sachbeschädigungen und ähnliche Delikte strafrechtlich verfolgt werden können.

Weitere Informationen zu den jeweiligen Bundesländern finden Sie unter
http://www.jugendinfo.cc/landkarten.asp

 
 

 

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